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BGH, 04.05.1951 - 2 StR 133/51 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
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Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- RG, 15.02.1921 - IV 41/21
1. Kann räuberische Erpressung mit Raub in Tateinheit zusammentreffen? 2. Sind …
Auszug aus BGH, 04.05.1951 - 2 StR 133/51
Da L. M. durch die Drohung mit Erschiessen sowohl zur Zahlung des Geldes als auch zur Duldung der Wegnahme bestimmt hat, ist Tateinheit zwischen räuberischer Erpressung und Raub gegeben, § 73 StGB (RGSt 55, 239; 66, 118).
- BGH, 18.11.1954 - 3 StR 361/54
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Andererseits liegt neben dem Verbrechen des Raubes und in Tateinheit mit diesem ein Verbrechen der räuberischen Erpressung vor, wenn der Täter dem Opfer eine Sache wegnimmt und es zur Herausgabe weiterer Sachen nötigt (4 StR 723/51 vom 20. Dezember 1951; vgl auch 4 StR 545/53vom 22. Oktober 1953, 3 StR 302/52 vom 10. Juli 1952, 2 StR 133/51 vom 4. Mai 1951).